AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung Chauffeur Service Rheinland GmbH 

§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von Chauffeur Service-Rheinland GmbH erbrachten Leistungen. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote von Chauffeur Service-Rheinland GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und müssen immer durch uns schriftlich Bestätigt werden. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn Chauffeur Service-Rheinland GmbH die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt. Der Auftraggeber verpflichtet sich uns sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevanten Informationen, wie z.B. Uhrzeit , Ort, Anzahl der Gäste, gewünschte Fahrzeugklasse, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen Chauffeur Service-Rheinland GmbH vor Auftragsbeginn vorliegen. Chauffeur Service-Rheinland GmbH ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Eine Buchung über das online Buchungsformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch immer der schriftlichen Bestätigung durch Chauffeur Service-Rheinland GmbH.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders vereinbart gilt grundsätzlich immer die aktuelle und auf der Homepage veröffentlichte Preisliste von Chauffeur Service-Rheinland GmbH. Zusätzliche Leistungen und Extrakosten, wie Parken, Spesen, Gebühren, etc. werden gesondert berechnet und aufgeführt. Alle veröffentlichten Preise sind Netto und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen. Akzeptiert werden auch Kreditkarten wie Master Card, Visa Card & American Express. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Rechnung auch unmittelbar nach Beendigung des Fahrauftrages im Auto per Kreditkarte oder in Bar zu Begleichen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald Chauffeur Service-Rheinland GmbH über den geforderten und in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertrags- Partner in Verzug so ist Chauffeur Service-Rheinland GmbH berechtigt auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Erfolgt keine Zahlung, leitet Chauffeur Service-Rheinland GmbH ein kostenpflichtiges Mahnverfahren ein (Mahngebühr für die 1. Mahnung = 5,00 Euro, für die 2. Mahnung 10,00 Euro). Chauffeur Service-Rheinland GmbH ist berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges durch den Kunden von sämtlichen Verträgen und bestätigten Buchungen zurückzutreten, die Stornobedingungen bleiben davon unberührt und greifen in vollem Umfang.
§ 5 Stornierungen
Sollte der Auftraggeber vom im unten genannten Zeitraum vom Vertrag zurücktreten oder ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, wird REVILO eine Storno- gebühr für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Firma Chauffeur Service-Rheinland GmbH ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Wird die verabredete Leistung ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. – Stornogebühren 5 – 2 Tage vor Bereitstellung / 50% Buchung- Stornogebühren ab 24 h vor Bereitstellung / 100% Buchung
§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden
Unsere Kunden stehen in der Pflicht, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, das die Sicherheit von unserem Chauffeur, von anderen Personen sowie Ihre eigene Sicherheit zu keiner Zeit gefährdet ist. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und die Firma Chauffeur Service-Rheinland GmbH behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gemäss dem Aufwand berechnet.
§ 7 Beförderungsausschluss
Die Firma Chauffeur Service-Rheinland GmbH behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.
§ 8 Haftungsbeschränkung/Verjährung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen die Firma REVILO Limousinenservice als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von Chauffeur Service-Rheinland GmbH ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens Chauffeur Service-Rheinland GmbH müssen schriftlich, innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Chauffeur Service-Rheinland GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma REVILO Limousinenservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Chauffeur Service-Rheinland GmbH dieLeistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Chauffeur Service-Rheinland GmbH ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht hätten vermeiden und deren Folgen nicht abwenden hätten können.
§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Chauffeur Service-Rheinland GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 63225 Langen auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von Chauffeur Service-Rheinland GmbH zuständige Gericht, wobei wir berechtigt sind den Auftraggeber nach unserer Wahl auch beidem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.